Fixieren Sie alles schriftlich zum verbindlichen Festpreis!
Umso wichtiger ist es, dass Sie sich alle versprochenen Leistungen auch schriftlich zusichern lassen. Das gilt nicht nur für den fachgerechten Austausch von Ziegeln, sondern auch für Schönheitsreparaturen, die abschließende Reinigung von Dachrinne, Hof und Grundstück, Art der Grundierung, Anfertigung von Ersatzsteinen und vieles mehr. Sie können sich als Zwischenschritt einen Kostenvoranschlag oder Angebot machen lassen. Diese sind aber immer unverbindlich und können erheblich vom genannten Preis abweichen, meist nach oben.
Besser fährt man hier mit der Vereinbarung eines verbindlichen Festpreises zu dem die Arbeiten ausgeführt werden. Hierbei werden alle Arbeitsschritte, das zu verwendende Material sowie die genauen Maße mit dem Kunden gemeinsam schriftlich fixiert. Der Ausführende Betrieb trägt das Kostenrisiko z.B. bei Messfehlern und es können keine nachträglichen Aufschläge mehr gemacht werden. So erleben Sie bei Rechnungslegung keine böse Überraschung.